Aktuelles
BAV-SEMINAR:
Aktuelles aus Lebensmittelhygiene, Qualitätssicherung und Lebensmittelrecht
Unsere Referenten vermitteln Ihnen kompetent und kompakt Informationen und Trends aus den Bereichen Lebensmittelhygiene, Qualitätssicherung und Lebensmittelrecht.
Anhand von Praxisbeispielen und offenen Diskussionen erfahren Sie wie die aktuellen Anforderungen im Betrieb umzusetzen sind.
Download: Seminarprogramm
Termin:
12. Oktober 2010, Offenburg - ausgebucht -
09. November 2010, Offenburg
Anmeldung:
Telefon: 0781-96 94 7-0
e-mail: julia.paustian@bav-institut.de
Betreff "Seminar"
Fragen und Antworten zur Verpackung von Fleisch unter Schutzatmosphäre
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert in ausgewählten Fragen und Antworten über die verschiedenen Verfahren der Verpackung unter Schutzatmosphäre und über mögliche gesundheitliche Risiken, die von diesen Verfahren ausgehen könnten.
In den Medien wurde über mögliche Gesundheitsgefahren berichtet, die von Frischfleisch ausgehen könnten, die unter Schutzatmosphäre mit Sauerstoffüberschuss verpackt wurden.
Link zum BfR
Clostridium estertheticum in vakuumverpacktem Rindfleisch
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) häufen sich Fälle von geblähtem und verdorbenem vakuumverpacktem Fleisch. Die Produkte sind mit Clostridium estertheticum kontaminiert und verderben innerhalb der Haltbarkeitszeit. Die Keime vermehren sich bevorzugt bei Temperaturen zwischen -1,5°C und 16°C.
Da derzeit nur wenige Daten zu dem Keim vorliegen, kann das BfR nur eine vorläufige Risikobewertung von Clostridium estertheticum vornehmen. Der Keim gilt als nicht krankheitsauslösend und wurde deswegen vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe der niedrigsten Risikogruppe zugeordnet.
Link zu weiteren Informationen
Warnhinweis bei Azofarbstoffen ab dem 20.07.2010 erforderlich!
Azofarbstoffe sind synthetische Farbstoffe, die schon seit Langem vor allem zur Färbung von Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie stehen allerdings unter Verdacht, bestimmte Krankheiten und (Pseudo-) Allergien zu begünstigen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gilt für diese Farbstoffe nun eine besondere Hinweispflicht. Ab 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die die folgenden Lebensmittelfarbstoffe enthalten, mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ ausgestattet werden:
- Tartrazin (E 102)
- Chinolingelb (E 104)
- Gelborange S (E 110)
- Azorubin (E 122)
- Cochenillerot A (E 124)
- Allurarot AC (E 129)
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