26.04.2021 - Lebensmittel

ALS: Angabe der Los- oder Chargennummer bei tiefgekühlten Lebensmitteln

ALS: Angabe der Los- oder Chargennummer bei tiefgekühlten Lebensmitteln

 

In seiner 115. Sitzung hat sich der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) auch mit der Angabe zur Feststellung der Partie bei tiefgekühlten Lebensmitteln beschäftigt.

 

Beim Inverkehrbringen tiefgefrorener Lebensmittel ist gemäß § 5 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) eine Angabe zur Feststellung der Partie verpflichtend. Eine Möglichkeit ist dabei die Angabe einer Los- oder Chargennummer. Gemäß Stellungnahme des ALS kann die Angabe der Partie aber auch durch die Angabe des Mindesthaltbarkeitdatums mit Tag, Monat und Jahr erfolgen. Bei dieser Angabe handelt es sich nach Vorgabe der Verordnung (EU) 1169/2011 (LMIV) um eine verpflichtende Angabe in der Kennzeichnung von Lebensmitteln.

 

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