02.10.2019 - Lebensmittel

ALTS – Hinweise wie „vor Verzehr durcherhitzen“ bei Fleischerzeugnissen, die als verzehrfertig gelten?

Der ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) befasste sich auf seiner 83. Arbeitstagung vom 24. bis 26. Juni 2019 mit der Frage, wie es sich bei Fleischerzeugnissen, die als gegart, gebraten, frittiert, gegrillt oder gekocht ausgelobt werden mit Angaben wie „vor dem Verzehr durcherhitzen“ oder „nur vollständig durchgegart verzehren“ verhält.

Laut Beschluss des ALTS werden die genannten Angaben bei Fleischerzeugnissen, die aufgrund ihrer Aufmachung als verzehrfertig anzusehen sind, als missverständlich beurteilt. Die Angaben sind nicht klar und leicht verständlich. Sie können im Einzelfall sogar als irreführend ausgelegt werden, da sie nicht deutlich zu verstehen geben, dass der Verzehr ohne nochmalige Erhitzung ein Gesundheitsrisiko darstellen kann.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, www.bvl.bund.de