16.10.2019 - Lebensmittel

ALTS: Ist „Bacon“ eine Bezeichnung für ein Lebensmittel?

ALTS: Ist „Bacon“ eine Bezeichnung für ein Lebensmittel?

Immer wieder tauchen im Handel Produkte mit der Bezeichnung “Bacon“ auf. Dies warf die Frage auf, ob es sich hierbei um eine Bezeichnung des Lebensmittel gemäß der LMIV handelt.

Der ALTS hat beschlossen, dass „Bacon“ als Teil einer beschreibenden Bezeichnung erlaubt ist. Unter „Bacon“ ist hierbei ein gepökeltes, wenig ggf. auch nicht abgetrocknetes Erzeugnis aus dem Schweinebauch zu verstehen. Die beschreibende Bezeichnung muss aber zusätzlich noch die Art und Verwendung des Lebensmittels enthalten. Für Erzeugnisse aus anderen Tierarten, wie zum Beispiel Geflügel findet die Angabe „Bacon“ keine Verwendung.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), www.bvl.bund.de