16.08.2018 - Lebensmittel

Änderung des §40 Abs. 1a LFGB

Im März 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über den §40 Abs. 1a LFGB einen Beschluss gefasst, in dem klare Vorgaben gemacht werden welche Punkte zu beachten sind, damit der o. g. Gesetzesartikel verfassungskonform ist und zur Anwendung kommen kann.

Der BLL hat dazu am 07.06.18 eine ausführliche Stellungnahme (www.bll.de) veröffentlicht. Weiterhin hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun einen neuen Entwurf erarbeitet. Dieser Entwurf sieht vor, dass §40 LFGB nunmehr um einen Absatz 4a ergänzt wird, in welchem es heißt

„(4a) Die Information nach Absatz 1a eist einschließlich zusätzlicher Informationen nach Absatz 4 sechs Monate nach der Veröffentlichung zu entfernen“

 

Ausführliche Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter www.bll.de und www.bmel.de

 

Quelle: Rundschreiben BLL-331-2018