23.03.2020 - BAV Institut

Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR über die Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände (Stand: 17.03.2020) - Teil 2

Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR über die Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände (Stand: 17.03.2020) - Teil 2

Am 20.03.2020 haben wir Sie über die aktuelle Veröffentlichung des BfR zur Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände.

In der heutigen News möchten wir Sie hierzu weiter informieren.

Die Übertragung und Ausbreitung des Coronavirus erfolgt insbesondere von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Unklar ist welche Rolle Schmierinfektionen über Türklinken, Werkzeuge, Oberflächen oder sogar über Lebensmittel spielen.

Die aktuelle Veröffentlichung des BfR gibt hierzu einige Antworten wie z. B.:

  • Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohole oder  Tenside, die als Fettlöser in Seifen und Geschirrspülmitteln enthalten sind. Wenngleich für SARS-CoV-2 hierfür noch keine spezifischen Daten vorliegen, ist es hoch wahrscheinlich, dass durch diese Substanzen die Virusoberfläche beschädigt und das Virus inaktiviert wird. Das gilt insbesondere auch dann, wenn im Geschirrspüler das Geschirr mit 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur gereinigt und getrocknet wird.
  • Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Türklinken gelangen und eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Deshalb ist eine gute Händehygiene mit regelmäßigem Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht wichtig.
  • Alle üblichen Maßnahmen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Noroviren oder Grippeviren in Einrichtungen der Altenpflege helfen auch gegen eine Übertragung von SARS-CoV-2.
  • Die bisher bekannten Coronaviren SARS und MERS sind kälteunempfindlich und können bei minus 20 Grad Celsius bis zu 2 Jahre im gefrorenen Status infektiös bleiben. Bisher gibt es aber keine Hinweise zu lnfektketten von SARS-CoV-2 über den Verzehr von Lebensmitteln, inklusive tiefgekühlter Lebensmittel. Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln sollte beachtet werden.

Weitere Infos unter www.bfr.bund.de.

Wir werden erneut über interessante Themen aus der BfR-Veröffentlichung berichten.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.