16.06.2017 - Hygiene

Aktuelle Kurzmeldungen 03/2016

Neuer Leitfaden zur Umsetzung von Hygiene- und HACCP-Konzepten

Die EU-Kommission hat den Leitfaden zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit überarbeitet. Der Leitfaden soll als praktische Orientierungshilfe sowohl für die Behörden bei der Überwachung als auch für die Lebensmittelunternehmen bei der Erstellung dienen. 

Zweck des Leitfadens sind Erläuterungen von Hygiene- und HACCP-Konzepten zu folgenden Punkten: 

  • Zusammenspiel zwischen PRPs (Basishygienemaßnahmen bzw. Präventivprogramme) und HACCP-Konzepten im Rahmen eines Managementsystems (z.B. DIN ISO 22000) 
  • Durchführung von PRPs 
  • Einführung von HACCP-Konzepten 
  • flexible Regelung für bestimmte Lebensmittelunternehmen (insbesondere Kleinunternehmen) 

Der Leitfaden versucht ohne komplizierte Fachausdrücke die Grundbausteine des Hygiene- und HACCP-Konzepts anhand von praktischen Beispielen zu erläutern. 

In den Anhängen des Leitfadens werden die wichtigsten Präventivmaßnahmen (PRPs) aufgelistet und mittels Beispielen die Umsetzung erläutert. 

Mögliche PRPs aus dem Leitfaden, die zu berücksichtigen sind: 

  • Infrastruktur (Gebäude, Lage und Umgebung, technische Anlagen) 
  • Reinigung und Desinfektion, Betriebshygiene 
  • Mikrobiologische Gefahren 
  • Schädlingskontrolle 
  • Wartung, Kalibrierung 
  • Physikalische und chemische Kontamination 
  • Allergene 
  • Kontrolle von Wasser und Luft 
  • Personal (Hygiene, Gesundheitstaus) 
  • Rohmaterial (Lieferantenauswahl, Spezifikationen) 
  • Temperaturüberwachung 

Der Leitfaden beschreibt die Vorgehensweise, wie eine Umsetzung und Ausgestaltung der HACCP-Konzepte erfolgen kann. 

Folgende Punkte werden erläutert: 

  • Allgemeine Grundsätze 
  • Vorbereitende Tätigkeiten (z. B. HACCP-Team, Beschreibung der Prozesse, Verwendungszweck, Fließdiagramm) 
  • Gefahrenanalyse 
  • Bestimmung der CCPs 
  • Grenzwerte für die CCPs 
  • Monitoring 
  • Korrekturmaßnahmen 
  • Verifizierung 
  • Dokumentation 
  • Rolle von mikrobiologischen Kriterien und Grenzwerten 

Ein wichtiger Punkt ist die Beschreibung der flexiblen Regelungen für bestimmte Lebensmittelunternehmen. Insbesondere für kleine Betriebe wird erläutert wie und mit welchen Möglichkeiten eine vereinfachte Umsetzung der HACCP-Konzepte möglich ist. 

Ziel der flexiblen Regelungen ist es, den Aufwand für kleine Unternehmen bei der Umsetzung verhältnismäßig gering zu halten. Mit der richtigen Ausgestaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen (PRPs) kann auf eine klassische Gefahrenanalyse und Entscheidungsbaum verzichtet werden. 

Selbstverständlich kann dieser Leitfaden nur als Hilfestellung angesehen werden. Die Umsetzung muss für jeden Betrieb im Einzelnen betrachtet werden. Wichtig ist aber auch, dass den Behörden eine Anleitung für die Kontrolle der Konzepte in die Hand gegeben wird. 
Gerne begleiten und beraten wir Sie bei der Umsetzung der Konzepte. Sprechen Sie bitte Ihren Kundenbetreuer hierzu an. 

(Quelle: Leitlinie)

„Hygiene-Ampel“ in NRW 

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Einführung der „Hygieneampel“ verabschiedet. Zur öffentlichen Anhörung im Landtag hat der BLL (Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft) eine Stellungnahme und eine Pressemitteilung verfasst, in der der Gesetzentwurf als rechtlich bedenklich eingestuft wird. Laut BLL fehlt es bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung an personellen Ressourcen, um die „Hygiene-Ampel“ rechtstaatlich einwandfrei umzusetzen. 

Insbesondere wird kritisiert:    

  • Der bisherige Rechtsrahmen wird nicht hinreichend ausgeschöpft 
  • Alleingang eine Bundeslandes ist fraglich 
  • Intensiver Grundrechtseingriff 
  • Gewährleistung der Aktualität und Aussagekraft wird in Frage gestellt 
  • Fehler in der Dokumentation führt zu verzehrtem Bild 

Es wird sich zeigen, ob die Einwände Einfluss auf Ausgestaltung des Gesetzes nehmen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass ein solches Gesetz in den kommenden Monaten in NRW vom Landtag verabschiedet wird. 
Wir werden Sie informiert halten… 

(Quelle: BLL) 

Zoonosen-Monitoring-Bericht 2015 

Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hat den Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2015 veröffentlicht. 
Insgesamt wurden 6106 Proben auf verschiedenen Stufen der Lebensmittelherstellung entnommen. Dabei wurden 2063 Bakterienisolate gewonnen charakterisiert und auf ihre Resistenz gegenüber ausgewählter Antibiotika hin überprüft. 
Schweinefleisch ist immer noch eine bedeutende Infektionsquelle des Menschen mit Salmonellen. Es wird festgestellt, dass die Salmonellenbekämpfung bereits in den Zuchtbetrieben notwendig ist, um eine Einschleppung in die Mastbetriebe zu vermeiden. 
Bei VTEC liegen die Ergebnisse der Untersuchung auf dem Niveau der Vorjahre. Bei ca. 25 % der Mastkälber und Jungrinder am Schlachthof wird VTEC nachgewiesen. 
Koagulase positive Staphylokokken können bereits nach wenigen Stunden nach der Aufnahme zu Lebensmittelvergiftungen führen. Häufig wurden diese Erreger auf Schafs- und Ziegenkäse hergestellt aus Rohmilch gefunden (9,3 % der Proben waren positiv). Es wird hervorgehoben, dass die Eutergesundheit der Tiere hierbei eine wesentliche Rolle spielt. (Quelle: www.bvl.bund.de)

BAV-Intern: Sehr positive Bestätigungen unseres QM-Systems 

In diesem Jahr wurde unser Qualitätsmanagement-System intensiv begutachtet. 
Die DAkkS hat im Rahmen der Überwachung die Akkreditierung unseres Systems bestätigt. Die Arzneimittelüberwachungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen hat unser Institut nach der Erweiterung des Labores inspiziert und die Einhaltung der GMP-Vorgaben bestätigt. Desweiteren hatte sich die FDA (amerikanische Arzneimittelbehörde) zu einer Inspektion angekündigt. Auch hier haben wir das Audit ohne Abweichung bestanden. 
Über diese Bestätigungen unseres gelebten Qualitätsmanagementsystems freuen wir uns sehr. Dies motiviert uns weiterhin, das System erfolgreich weiter zu entwickeln.