09.08.2021 - Lebensmittel

Allergenkennzeichnung von Sulfit in gastronomischen Betrieben

 

Die richtige Kennzeichnung von Allergenen gewinnt auch in gastronomischen Betrieben immer mehr an Bedeutung.

Es stellt sich nun die Frage, ob in der Gastronie bei Speisen, welche  mit sulfithaltigen Zutaten, wie z.B. Wein oder getrockentem Obst hergestellt werden, Sulfit unabhängig von der Menge als Allergen angegeben werden muss?

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat hierzu in einer Stellungnahme folgende Aussage getroffen:

„Bei mit sulfithaltigen Lebensmitteln hergestellten Speisen muss Sulfit oberhalb einer Menge von 10 mg/kg gekennzeichnet werden. Da die Sulfitmenge in den zubereiteten Speisen im Regelfall zum Zeitpunkt der Herstellung nicht bekannt ist, wird im Sinne des Verbraucherschutzes empfohlen, Sulfit generell unabhängig von der Sulfitmenge zu kennzeichnen.“

 

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Quellen: