25.02.2020 - Lebensmittel

Alles rund um primäre Zutaten (LMIV)

Alles rund um primäre Zutaten (LMIV)

Ab dem 01.04.20 ist die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts der primären Zutat eines Lebensmittels gemäß Art. 26 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung – LMIV) verpflichtend anzugeben.

Art. 26 Abs. 3 LMIV sieht vor, dass bei einem Lebensmittel, bei dem das Ursprungsland oder der Herkunftsort angegeben ist und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder Herkunftsort seiner sogenannten „primären Zutat“ identisch ist, auch die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts für die primäre Zutat erfolgen muss.

Die rechtliche Definition der primären Zutat gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchstabe q) LMIV zieht zwei Arten von Kriterien zur Bestimmung der primären Zutat eines Lebensmittels heran:

a) ein mengenmäßiges Kriterium, nach dem die Zutat über 50 % dieses Lebensmittels ausmacht und

b) ein qualitatives Kriterium, nach dem die Verbraucher die Zutat üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist (QUID).

Auch zusammengesetzte Zutaten können primäre Zutaten sein, wenn die Voraussetzungen der Definition von „primärer Zutat“ erfüllt sind.

Im Folgenden einige Beispiele für primäre Zutaten:

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quellen: Der Lebensmittelbrief – Ernährung aktuell, Ausgabe Jan./Febr. 2020 (31. Jahrgang)