30.04.2019 - Kosmetik

Analytik von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in Kosmetika und Rohstoffen

Analytik von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in Kosmetika und Rohstoffen

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) können als Kontaminanten in kosmetischen Endprodukten bzw. entsprechenden Rohstoffen auftreten. Bei dieser Substanzklasse (aktuell sind mehr als 250 Einzelverbindungen bekannt) handelt es sich um ubiquitär vorkommende Umweltkontaminanten, die v.a. bei Verbrennungsprozessen entstehen.

Mehrere PAK-Verbindungen wie z.B. Benzo[a]pyren, Chrysen, Benz[a]anthracen und weitere sind in Anhang 2 der VO (EG) 1223/2009 als verbotene Stoffe aufgeführt. Sie dürfen in Kosmetika nur in technologisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen Mengen enthalten sein. Ein Eintrag dieser Verbindungen kann dabei entweder über verunreinigte Rohstoffe oder aber auch über Migration aus dem Packmittel erfolgen.

Lassen Sie kritische Rohstoffe als auch Endprodukte regelmäßig auf diese Substanzklassen prüfen, um evtl. Rückrufe bzw. Behördenreklamationen zu vermeiden und den Verbraucher zu schützen.

Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen für Sie die Prüfung auf alle relevanten PAK-Rückstände mit modernsten Methoden bis in den Spurenbereich durch. Viele weitere Rückstände wie Pestizide, Schwermetalle, Nitrosamine etc. sind Teil unseres Portfolios.

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