06.08.2020 - Lebensmittel

BAV Empfehlung zur Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrollen für Metzgereien und Fleischereien

BAV Empfehlung zur Durchführung mikrobiologischer Eigenkontrollen für Metzgereien und Fleischereien
 
In Art. 4 der EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist festgelegt, dass Lebensmittelunternehmer mikrobiologische Kriterien erfüllen müssen. Des Weiteren existieren branchenspezifische Leitlinien für Metzgereien und Fleischereien zur Beprobung von Hackfleisch und Fleischzubereitungen.

Zur Erfüllung dieser Anforderungen empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden mikrobiologischen Eigenkontrollen durchzuführen.

Tabelle: Probenplan für mikrobiologische Eigenkontrollen für Metzgereien und Fleischereien



Kontakt:
Christine Käfer
Kundenberatung
Tel: +49 (0)781 96947-286
Mail: Christine.Kaefer@bav-institut.de