03.08.2020 - Lebensmittel

BVL und BfArM veröffentlichen Leitfaden zur Einstufung ayurvedischer Produkte

Ayurveda hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Trend entwickelt. Insbesondere beim Verkauf über das Internet ist teilweise schwierig zu beurteilen, unter welche Regelungen sie fallen. Eine gemeinsame Expertenkommission vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nun eine Stellungnahme veröffentlicht, um den zuständigen Behörden einen Leitfaden für die Einstufung dieser Produkte an die Hand zu geben.

Hauptsächlich geht es dabei um die Einstufung zwischen Lebensmittel oder Arzneimittel. Ein alleiniger Verweis auf Ayurveda reicht als Präsentationsarzneimittel jedoch nicht aus. Aufgrund der unbefriedigenden Datenlage zu der pharmakologischen Wirkung der Produkte ist und bleibt die Unterscheidung jedoch eine Einzelfallprüfung.

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Quelle:
BVL, www.bvl.bund.de
BVL & BfArM: Stellungnahme zur Einstufung von Produkten der ayurvedischen Tradition (01/2020)