19.12.2017 - Analytik

Bekanntmachung zur Allergeninformation veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 13.07.2017 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Kennzeichnung von Allergenen in einigen Punkten konkretisiert. Insbesondere für nicht vorverpackte Lebensmittel enthält die Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) diesbezüglich keine konkreten Angaben. Diese Lücken werden durch die Bekanntmachung geschlossen. Auch die am 13.07.2017 in Kraft getretene nationale Durchführungs-Verordnung über Kennzeichnungsvorschriften (LMIV AV) enthält hierzu nähere Angaben.

Weitere Inhalte der Bekanntmachung sind eine Konkretisierung der Liste der Allergene sowie Informationen über die Bereitstellung von Allergeninformationen bei vorverpackten Lebensmitteln. Durch die Bekanntmachung wurde eine Hilfestellung für Unternehmen und nationale Behörden zur Umsetzung der Anforderungen der LMIV zur Bereitstellung der Allergeninformationen geschaffen.

Die Untersuchung auf Allergene in Lebensmitteln ist ein routinemäßiger Bestandteil unserer Serviceleistungen. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Die Bekanntmachung der Kommission finden Sie unter ec.europa.eu.