31.08.2018 - Lebensmittel

Beschlüsse des ALTS über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) veröffentlicht

Neue ALTS-Beschlüsse über Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) veröffentlicht.

Der ALTS fasste zu folgenden Themen Beschlüse:

  • Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration
  • Lebensmittelbezeichnungen in deutscher Sprache
  • "Imitatregelung" - Auslegung des Begriffs "Produktname" im Sinne des Anhangs VI Teil A Nr. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)
  • Verwendung von Farbstoffen zur Dekoration von Oberflächen Spurenkennzeichnung (Milch, Weizen) bei "laktosefreien" bzw. "glutenfreien" Lebensmitteln
  • Allergiker-Hinweise (bzgl. Gluten) bei "glutenfrien" Erzeugnissen
  • Auslobung von Lebensmitteln mit dem Hinweis "aus nicht glutenhaltigen Rohstoffen hergestellt"
  • Internethandel - "Refreshed"-Lieferung von Firschfisch
  • Darüberhinaus befasste sich ALTS mit Anfragen zur Verwendung von Nitraten bei verarbeiteten Fischereierzeugnissen und Zusatz von Nitrit in sog. "Cacpaccio"

Wir weisen darauf hin, dass ALTS-Beschlüsse keinen verbindlichen Rechtscharakter haben, jedoch wichtige Hinweise für die Wirtschaftsbeteiligten zur Beurteilung von Produkten aus der mehrheitlichen Sicht der Sachvertändigen darstellen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Rundschreiben BLL-231-2018, www.bll.de und www.bvl.bund.de