22.01.2021 - Lebensmittel

Beschluss der AFFL-Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Eigenkontrollsysteme nach Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 im Hinblick auf Listerien, Umgang mit Challengetests“

Beschluss der AFFL-Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Eigenkontrollsysteme nach Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 im Hinblick auf Listerien, Umgang mit Challengetests“

 

Für viele Lebensmittelunternehmer, die verzehrfertige Lebensmittel herstellen, welche ein Wachstum von Listerien fördern können, ist es wichtig nachzuweisen, dass ihre Produkte bis zum Ende der Haltbarkeit den Grenzwert 100 KbE/g nicht zu überschreiten. Wenn die Betriebe diesen Nachweis nicht erbringen können, gelten auf Herstellerebene die strengeren Lebensmittelsicherheitskriterien von „nicht nachweisbar“ in 5x25g Produkt. Falls die chemisch-physikalischen Daten oder die Haltbarkeit von <5 Tage keine eindeutige Aussage zum Wachstumspotential ergeben, spielen Challenge- oder Belastungstests mit Listeria monocytogenes bei dieser Fragestellung eine wichtige Rolle.

Die Arbeitsgruppe „Fleisch-und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft(AFFL)“ hat hierzu einen Entscheidungsbaum für verzehrfertige Lebensmittel zur Einstufung in die Kriterien 1.2 und 1.3 gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 entworfen.

Einen Entscheidungsbaum gemäß den Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005  können Sie dem Dokument unter folgendem Link entnehmen: www.verbrauchergesundheit.gv.at

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir Challengetests regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

 

 

Quellen:

  • Rundschreiben L834-2020, Lebensmittelverband Deutschland e.V