11.03.2022 - Lebensmittel

Beurteilung von Untersuchungen auf tödliche STEC in Mehl – Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS)

Der ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hat einen neuen Beschluss zum Umgang mit Befunden von Shigatoxin-produzierenden E. coli (STEC) veröffentlicht.

Der ALS kommt darin zu dem Schluss, dass STEC Befunde als gesundheitsschädlich einzustufen sind, sofern dem Mehl keine Angabe wie „Getreidemehle, Backmischungen und Teige sind nicht zum Rohverzehr bestimmt und müssen stets gut durcherhitzt werden“ beigefügt ist. Zu diesem Schluss kommt der ALS, da es unter anderem für Kinder üblich ist Mehl in Form roher Keks- und Kuchenteige zu verspeisen.

Diese Art der Kennzeichnung für Mehle ist unter anderem in den USA bereits üblich.

 

Im BAV Institut führen wir die Untersuchung auf STEC auch mit kultureller Bestätigung lebensfähiger Organismen regelmäßig durch.  Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Beschluss BVL über Link