12.12.2019 - Lebensmittel

Bundesernährungsministerin möchte Lebensmittelüberwachung optimieren

Bundesernährungsministerin möchte Lebensmittelüberwachung optimieren

Aufgrund der letzten Lebensmittelkrisen fordern sowohl foodwatch als auch der vzbv (Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) eine Reformierung der Lebensmittelüberwachung. Die Politik möchte entsprechend handeln und hat in einem Treffen Ende Oktober mehrere Punkte beschlossen und eine Presseerklärung veröffentlicht.

Die wichtigsten Forderungen lauten:

Erstens: Die Länder müssen die Lebensmittelüberwachung so organisieren, dass es keine Interessenskonflikte mit Blick auf die Betriebe vor Ort gibt. Die Kontrollen und die Kontrolleure müssen unabhängig sein.

Zweitens: Alle beteiligten Behörden müssen mit ausreichend qualifiziertem Personal versorgt sein. Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht gespart werden. Denn ohne Personal, keine Kontrollen.

Drittens: Die Kommunikation muss verbessert werden. Es bedarf vor allem einer besseren Infrastruktur, um Daten und Informationen zwischen den Behörden auszutauschen. Dazu hat die Bundesministerin eine Studie in Auftrag gegeben, wie eine solche zentrale IT-Infrastruktur konkret aussehen könnte.

Viertens: Das Bundesministerium wird eine Analysestruktur vorstellen, bei der "Fingerabdrücke" der Erreger, die im Lebensmittel gefunden wurden, mit Proben von erkrankten Menschen verglichen werden können. So können Kontaminations- und Infektionswege zukünftig routinemäßig nachvollzogen werden. Dadurch wird sich die Aufklärungsrate von Krankheitsausbrüchen, die auf Lebensmittel zurückgehen, deutlich erhöhen.

Fünftens: Produktrückrufe müssen schneller erfolgen, dafür bedarf es einheitlicher Formate. Die Behörden vor Ort müssen schneller nachvollziehen können, welche Produkte betroffen sind. Dabei hilft es der Behörde, wenn sie den Lebensmittelunternehmern Vorgaben zur Frist und Form der Rückverfolgbarkeit machen kann. Dazu hat die Bundesministerin bereits eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht. Damit schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die zuständige Behörde dem Lebensmittelunternehmer Vorgaben machen kann, wie die Meldung aussehen muss.

Aufgrund dieser Veränderungen ist es wahrscheinlich, dass das LFGB erneut geändert bzw. ergänzt wird. Wir werden Sei über die weiteren Entwicklungen informieren.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.bmel.de