29.10.2018 - Lebensmittel

Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf zur Änderung des LFGB Stellung

Über den neuen Gesetzentwurf zur Änderung des § 40 Abs. 1a LFGB hatten wir bereits informiert. Dabei geht es um die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße durch die Behörde.

Anfang Oktober hat auch der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung genommen und wir bereits im Jahr 2013 bei folgenden Punkten Nachbesserungen gefordert. Weitere einheitliche und rechtssichere Praxis sind erforderlich bei den Punkten: „Doppeluntersuchungen“., „Nulltoleranz“, „Veröffentlichungen bei hinreichendem Verdacht auf eine Straftat“ und „Konkretisierung bei der Bezeichnung des Lebensmittels“.

Zwischenzeitlich haben bereits einige Bundesländer wie z.B. das Saarland wieder mit der Veröffentlichung von Verstößen gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB begonnen.

Über die weiteren Entwicklungen zum diesen Thema „Veröffentlichung durch die Lebensmittelüberwachung“ bzw. „Hygienepranger im Internet“ werden wir Sie weiter informieren.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.