22.08.2022 - Lebensmittel

CVUA über Smoothiepulver: unzulässige Bestrahlung und mangelhafte Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

 

Nachdem das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe bereits 2020 trinkfertige Smoothies aus dem Onlinehandel unter die Lupe nahm, lag das Augenmerk im Herbst 2021 auf den Pendants in pulverisierter Form. Untersucht wurden zehn Smoothiepulver auf Schwermetalle, Kontaminanten sowie Bestrahlung. Außerdem wurde die Bewerbung und Kennzeichnung überprüft. 

Es konnte folgende Bilanz gezogen werden:

·       Erfreulicherweise wurden nur unauffällige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Schwermetalle (Blei, Cadmium) gefunden.

·       Bei einem der untersuchten Bio-Smoothiepulver konnte eine unzulässige Behandlung mit ionisierenden Strahlen („Bestrahlung“) nachgewiesen werden.

·       Bei 70% der Proben stand die Aufmachung im Internet nicht im Einklang mit der Health-Claims-Verordnung  (Verordnung (EG) 1924/2006), da nicht rechtskonforme nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gemacht wurden.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die aufgeführten Analysen regelmäßig durch:

·       Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)

·       Schwermetalle

·       Nachweis einer Strahlenbehandlung von Lebensmitteln 

·       Kennzeichnungsprüfung

Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

 

Quellen:

·       https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=3647&lang=DE&Pdf=No 

·       https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=2&ID=3403&Pdf=No&lang=DE 

·       www.umweltbundesamt.de

·       https://eur-lex.europa.eu