28.12.2017 - Lebensmittel

Daten der Lebensmittelüberwachung 2016 veröffentlicht

Unter dem Bundesweiten Überwachungsplan versteht man die Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Die darin formulierten Hauptaufgaben der Lebensmittelüberwachung liegen in den Kontrollen von Betrieben, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, transportieren oder behandeln sowie in der Untersuchung von gezogenen Lebensmittelproben. Die Daten der Lebensmittelüberwachungsbehörden werden jährlich vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erfasst und ausgewertet.

Im Jahr 2016 wurden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung ca. 516.000 Betriebskontrollen durchgeführt. Kontrolliert wurden somit 42,6 % aller registrierten Betriebe, vorwiegend jedoch Betriebe aus dem Gastronomiebereich. Die Anzahl der festgestellten Verstöße liegt mit 23 % in etwa auf Höhe der Vorjahre.

Die Beanstandungsquote bei Betriebskontrollen war bei Einzelhändlern wie Bäckereien oder Metzgereien sowie bei gastronomischen Betrieben am höchsten. Die drei Hauptbeanstandungsgründe waren die Betriebshygiene (49,1 %), das Hygienemanagement (21,5 %) und die Lebensmittelkennzeichnung (24,5 %).

Von den untersuchten Proben wurden insgesamt 12,1 % beanstandet. Von den Beanstandungen betroffen waren vorwiegend alkoholische Getränke, Lebensmittel für besondere Ernährungsformen, Fertiggerichte und Fleisch/Wild/Geflügel. Die Hauptgründe für Beanstandungen waren Kennzeichnungsfehler (58,7 %), mikrobiologische (15,9 %) und sonstige Verunreinigungen wie z. B. Fremdkörper (7,3 %).

Wir führen für Sie routinemäßig mikrobiologische Untersuchungen, Betriebsbegehungen und Kennzeichnungsprüfungen durch. Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Ihren Kundenbetreuer an.

 

Quelle: www.bvl.bund.de