09.10.2018 - Kosmetik

Die Bedeutung des Sicherheitsberichts für kosmetische Mittel

Sicherheitsbewertung, Sicherheitsbericht – ein MUSS für jedes gemäß der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 in Verkehr gebrachtes kosmetisches Produkt. Dieser Bericht stellt ein Gutachten dar, in dem anhand der Anwendung des Produktes, seiner Produkteigenschaften sowie vor allem seiner stofflichen Zusammensetzung eine toxikologische Betrachtung durchgeführt wird und somit die Sicherheit und Stabilität eines Produktes belegt wird.

Mögliche Kontaminationen von Rohstoffen wie z.B. Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Weichmacher (Phthalate), aber auch mikrobiologische Verunreinigungen sind im Rahmen der Erstellung des Sicherheitsberichts zu berücksichtigen.

Die „notes of guidance „ des SCCS (The SCCS notes of guidance for the testing of cosmetic ingredients and their safety evaluation, 9. Revision aus dem Jahr 2016) geben viele Hilfestellungen in der Erstellung des Berichts.

Sie möchten Ihr Produkt chemisch oder mikrobiologisch prüfen lassen ? Sie brauchen Hilfe bei der Erstellung des Sicherheitsberichts oder haben auch Fragen zur korrekten Kennzeichnung, der Angabe von Claims und Werbeaussagen ?

Sprechen Sie uns an! Die Experten des BAV Instituts helfen Ihnen gerne weiter.