24.02.2022 - Kosmetik

Duftstoffe und Lilial (Butylphenyl Methylproprional) in kosmetischen Produkten

Die Deklaration sowie ein Verbot einzelner Duftstoffe in Kosmetika sind umfassend in der EU-Kosmetik-Verordnung VO (EG) 1223/2009 geregelt. Für die meisten Duftstoffe gilt eine Deklarationspflicht ab einer Menge von 10 mg/kg (bei allen leave-on-Produkten, z.B. Bodylotion) bzw. 100 mg/kg (bei allen rinse-off-Produkten, z.B. Duschgel).

Aktuell greift ab dem 1. März 2022 ein Verbot des Bereitstellens von Produkten auf dem Markt, die den Dufstoff Lilial (INCI: Butylphenyl Methylproprional), gleich welcher Menge, enthalten. Diese Regulierung kommt aus dem Gefahrstoffrecht (REACH, CLP) aufgrund einer Einstufung als cancerogene Substanz.

Weiterhin ist eine deutliche Erweiterung der deklarationspflichtigen Duftstoffe in Diskussion und kommt voraussichtlich 2022 auch in die Umsetzung (mit entsprechenden Übergangsfristen betreffend erstmaliges Inverkehrbringen bzw. dem Abverkauf von Produkten).

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