15.12.2018 - HACCP

EFSA veröffentlicht Stellungnahme zu Gefahrenanalysen und HACCP für bestimmte kleine Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen und Lebensmittelspenden (Tafel)

Nach der EU-Bekanntmachung 216/C2778/01, dem EFSA-Dokument eines vereinfachten Lebensmittelsicherheitsmanagementsystems (FSMS) aus 2017 ist nun aktuell eine weitere Stellungnahme zur Vereinfachung von Lebensmittelsicherheitssystem für kleine Handelsunternehmen, Supermärkte, Restaurants, Kneipen und Tafeln von der EFSA veröffentlicht worden.

Insbesondere auch der Aspekt der Lebensmittelspenden/Tafeln wird bezüglich der Haltbarkeitsdaten bzw. der möglichen Verlängerung von Haltbarkeitsdaten ausführlich behandelt. Die potentiellen Gefahren in diesen Branchen sollen im Wesentlichen mithilfe von PRP’s (prerequisite programs) ausreichend beherrscht werden. Dafür werden einige praxisnahe Beispiele erläutert und es wird dargestellt für welche Kontrollen eine schriftliche Dokumentation nicht erforderlich ist.

Insgesamt bietet dieses EFSA-Dokument für die entsprechenden Betriebe einen sehr guten Überblick und eine Hilfestellung zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen sowie der Lebensmittelsicherheit.

Denken Sie bitte in diesem Zusammenhang auch an Ihre HACCP-Schulungspflichten gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Wir bieten Ihnen für Ihre HACCP-Teammitglieder dazu eine einfache und kostengünstige Lösung mit Hilfe unserer BAV Onlineschulungen. Mehr dazu unter www.bav-onlineschulung.de oder Sie rufen einfach an. Ansprechpartnerin ist Frau Karin Heinrich, Telefon 0781/96947-0, E-Mail karin.heinrich@bav-institut.de.

Für Fragen stehen Ihnen Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.efsa.europa.eu