16.04.2021 - Lebensmittel

EU-Beschluss: Neuer Grenzwert für industrielle Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

EU-Beschluss: Neuer Grenzwert für industrielle Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

 

Die EU-Kommission hat eine Obergrenze für industrielle Trans-Fettsäuren (TFA) in Lebensmitteln für den Einzelhandel und den Endverbraucher festgelegt. Seit dem 02. April 2021 dürfen Produkte nicht mehr als zwei Prozent dieser Fettsäuren enthalten. Betroffen sind allerdings keine Lebensmittel, in denen TFA von Natur aus enthalten sind, wie beispielsweise Milch, Butter oder Fleisch. Damit folgt die EU den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

TFA treten u. a. in Backmargarinen und Frittierölen und damit in fetthaltigen Backwaren oder frittierten Erzeugnissen auf.

TFA sind ungesättigte Fettsäuren, die sich sowohl auf natürliche Weise als auch durch lebensmitteltechnologische Prozesse bilden können. Laut WHO steigt bei zu hoher TFA-Aufnahme das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt daher maximal ein Prozent der täglichen Nahrungsenergie durch TFA aufzunehmen. In Deutschland liegt nach aktueller Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) die durchschnittliche Aufnahme in allen Altersgruppen unter diesem Wert.

 

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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft : www.bmel.de sowie www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE