07.02.2019 - Lebensmittel

EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625: Besserer Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblowern")

EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625: Besserer Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblowern")

Im April vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (so genannten Whistleblowern) in der EU erarbeitet. Mit dieser Richtlinie sollen sichere Kanäle für die Meldung von Missständen innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen werden. Die Richtlinie beruht auf den Vorgaben aus Art. 140 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 (EU-Kontroll-Verordnung). Dieser beinhaltet die Meldung von Verstößen und lautet folgendermaßen:

 (1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die die Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße gegen diese Verordnung ermöglichen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Mechanismen umfassen zumindest Folgendes:

a) Verfahren für den Eingang von Meldungen über Verstöße und für Folgemaßnahmen;

b) einen angemessenen Schutz für die Personen, die Verstöße melden, vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten ungerechter Behandlung und

c) den Schutz personenbezogener Daten der Personen, die den Verstoß melden, gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht.

Der Rat (auf der Ebene der EU-Botschafter) hat nun am 25.01.2019 seinen festgelegten Standpunkt zu der Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in einer Pressemitteilung veröffentlicht und kann somit die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Die neuen Regeln sollen über die Schaffung sicherer Kanäle den Hinweisgebern auch ein hohes Maß an Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bieten.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist breit, er erstreckt sich auf Bereiche wie öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Verhütung von Geldwäsche, öffentliche Gesundheit, usw. . Ebenfalls beinhaltet sind Bereiche wie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz.

Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rates entnehmen (https://www.consilium.europa.eu/de/  à Presse à Pressemitteilungen à besserer Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblowern"): Rat legt Standpunkt fest).

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.bll.de, https://www.consilium.europa.eu/de/