11.12.2020 - Kosmetik

EU-Richter fällen Grundsatzurteil zu CBD-Produkten

EU-Richter fällen Grundsatzurteil zu CBD-Produkten

 

In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das aus Hanf isolierte Cannabidiol (CBD) nicht als Betäubungsmittel einzustufen ist. Welche Folgen dieses Urteil für die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie hat ist noch unklar.

Die Richter führen aus, dass nicht bewiesen sei, dass das CBD eine psychotrope oder schädliche Wirkung habe.

Dieses Urteil stützt die Meinung, dass die bisherige, sehr technische Auslegung der EU-Kommission, dass CBD als Betäubungsmittel einzuordnen ist, nicht mehr haltbar ist. Bis dato sind mit CDB-Extrakten angereicherte Lebensmittel ohne ein entsprechendes Zulassungsverfahren gemäß der Novel-Food-Verordnung nicht verkehrsfähig.

Es ist zu erwarten, dass die EU-Kommission ihre Haltung zu CDB überdenkt, eine Entscheidung wird Ende des Jahres erwartet.

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe untersucht umfassend Hanf und Hanfextrakte auf den Gehalt an Cannabinoiden (u.a. THC, CBD). Zudem prüfen wir diese Produkte mikrobiologisch. Durch eine behördliche Zulassung nach dem Betäubungsmittelgesetz bieten wir unser gesamtes Portfolio an Analysen auch bei Betäubungsmitteln an.

 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht hierzu.