17.05.2019 - Lebensmittel

„Echte“ Vanille in Speiseeis? Ein häufiger Beanstandungsgrund durch die Lebensmittelüberwachung

„Echte“ Vanille in Speiseeis? Ein häufiger Beanstandungsgrund durch die Lebensmittelüberwachung

In Deutschland ist die Verkehrsauffassung von Vanilleeis bzw. von Eis mit Vanille-Geschmack in den Leitsätzen für Speiseeis der deutschen Lebensmittelbuchkommission beschrieben.

Werden zur Erzielung des Vanille-Geschmacks ausschließlich Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma eingesetzt, darf ein Eis als „Vanilleeis“ bezeichnet oder eine Vanilleblüte darauf abgebildet sein (siehe Leitsätze für Speiseeis Nr. 2.2.2.1).

Bei Vanille handelt es sich um eine beliebte und teure Zutat. Aus diesem Grund werden häufig Aromen mit Vanille-Geschmack eingesetzt. Diese Aromen werden nicht aus Vanilleschoten gewonnen, sondern chemisch-synthetisch oder biotechnologisch hergestellt. Bei diesen Produkten ist die Bezeichnung „Vanille“ nicht zutreffend. Die Verwendung von künstlich hergestellten Vanillearomen ist durch die Angabe „mit Vanillegeschmack“ kenntlich zu machen.

Für den Verbraucher ist es sehr schwierig geschmackliche Unterschiede zwischen echter oder künstlich hergestellter Vanille festzustellen. Bei einer unzureichenden oder falschen Kennzeichnung wird der Verbraucher getäuscht. Dies ist ein häufiger Grund für Beanstandungen durch die Lebensmittelüberwachung.

Das CVUA Sigmaringen untersucht seit 2016 Vanillearomen in Speiseeis. Im Jahr 2016 wurde bei 4 von 12 Proben die Bezeichnung „Vanilleeis“ verwendet, obwohl Vanillin (stammt nicht aus der Vanille) eingesetzt wurde. Auch im Jahr 2017 wurden 12 von 22 Proben als Vanilleeis gekennzeichnet, obwohl keine natürlichen Vanillearomen nachweisbar waren.

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf die Verwendung von echter Vanille regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.