17.08.2018 - Lebensmittel

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Unternehmensnamen im Internet

Nach jahrelangen Diskussionen um den betroffenen § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Rechtsunsicherheeit aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken wird in dem Urteil eine klare Linie für die Ausgestaltung und den Vollzug vorgegeben.

Das Wichtigste dazu zusammengefasst.

Prinzipiell können unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit sowie unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben relevante lebensmittelrechtliche Verstöße im Internet veröffentlicht werden. Dabei sind aber insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • eine zeitliche Begrenzung der Informationsverbreitung muss gegeben sein
  • behobene Verstöße müssenb unverzüglich mitgeteilt werden
  • es darf nur über Verstöße mit hinreichender Relevanz informiert werden

Die vollständige Pressemitteilung des BLL e.V. können Sie auf www.bll.de nachlesen.

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Quelle: www.bll.de