10.08.2020 - Lebensmittel

Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 über allgemeine Lebensmittelhygiene

Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 über allgemeine Lebensmittelhygiene

Die Europäischen Kommission hat einen Entwurf zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 über allgemeine Lebensmittelhygiene vorgelegt.

Vorschläge zur Ergänzung wurden für nachfolgende Themenbereiche erarbeitet:

1. Allergenmanagementsystem

  • Ausrüstungen, Transportmittel und Behälter, die für die Ernte, den Transport oder die Lagerung von allergenen Erzeugnissen vorgesehen sind, dürfen nicht für Lebensmittel verwendet werden, die das entsprechende Allergen nicht enthalten. Ausnahmen gelten bei entsprechender Reinigung und Sichtkontrolle.

 

2. Abgabe von Lebensmitteln von und an karitative Stellen (z. B. Tafeln)

  • Lebensmittel müssen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sicher sein
  • Lebensmittel müssen vor Ablauf des Verbrauchsdatums abgegeben werden
  • Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen auch nach Ablauf des aufgedruckten Datums abgegeben werden
  • Lebensmittel ohne Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen immer abgegeben werden

 

Bei der Abgabe der Lebensmittel ist insbesondere auf folgende Merkmale zu achten:

  • Verpackungen müssen unversehrt sein
  • Einhaltung der Lager- und Transportbedingungen der Lebensmittel
  • Ggf. Angabe des Einfrierdatums
  • Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln
  • Berücksichtigung der einwandfreien sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel
  • Gewährleistung einer ausreichenden Resthaltbarkeitsdauer

 

3. Einheitliche Lebensmittelsicherheitskultur

  • Verpflichtung der Unternehmensleitung und aller Beschäftigten zu einem Umgang mit Lebensmitteln, der deren Sicherheit gewährleistet
  • Einbeziehung des gesamten Personals in alle Themen der Lebensmittelsicherheit
  • Sensibilisierung des gesamten Personals bezüglich Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelhygiene
  • Offene Kommunikation im Unternehmen
  • Bereitstellung von Ressourcen zur Gewährleistung von sicheren und hygienischen Lebensmitteln
  • Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens müssen klar geregelt sein
  • Sicherstellung, dass Kontrollen der Lebensmittel rechtzeitig durchgeführt werden
  • Die Dokumentation muss auf dem aktuellen Stand sein
  • Schulung und Beaufsichtigung des Personals
  • Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Kontinuierliche Verbesserung der Lebensmittelsicherheitskonzepte
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Lebensmittelsicherheitskonzepts, wenn Änderungen eintreten

Die Entwurfsdokumente können unter folgendem Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12230-Hygiene-rules-on-allergens-food-redistribution-and-food-safety-culture

Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema auch künftig informieren. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.kwg.eu