23.02.2022 - Lebensmittel

EuGH-Urteil C-881/19 (Lebensmittelrecht): Freie Übersetzungen von gesetzlich vorgegebenen Begrifflichkeiten unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 13.01.2022 – C–881/19 – entschieden, dass freie Übersetzungen von gesetzlich vorgegebenen Begrifflichkeiten unzulässig sind.

Der EuGH hebt die Notwendigkeit einer wortlautgetreuen Übernahme der gesetzlich vorgegebenen Begrifflichkeiten gemäß den amtlichen Sprachfassungen hervor. Nur so habe der Verbraucher die Sicherheit, auch tatsächlich und zweifelsfrei diejenigen Zutaten vorzufinden, deren Zusammensetzung und Bezeichnung gesetzlich vorgegeben sind.

Lebensmittelunternehmen sollten daher darauf achten, stets die gesetzlich vorgegebenen Begrifflichkeiten, insbesondere Bezeichnungen von Lebensmitteln und Zutaten, wörtlich gemäß den einschlägigen Rechtstexten zu übernehmen und von freien Übersetzungen bzw. Variationen dieser Begrifflichkeiten abzusehen.

 

Das Urteil können Sie hier nachlesen.

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