16.01.2019 - Kosmetik

Farbige Frage – was darf in Farben für Tattoos und Permanent-Make-up enthalten sein ?

Farbige Frage – was darf in Farben für Tattoos und Permanent-Make-up enthalten sein ?

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) hat auf Bitten der EU Kommission einen Vorschlag für Qualitätsvorgaben an Tattoos und Permament-Make-up erstellt, um die Qualität dieser Produkte dauerhaft zu sichern. Die Zahl der Tattoos in der Bevölkerung steigt stetig. Aufgrund der Tatsache, dass Tattoos unter die Haut injiziert werden, fallen diese Produkte nicht unter den Rechtsrahmen für kosmetische Produkte ((VO (EG) 1223/2009)). Vielmehr gilt für diese Produkte die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, die Sicherheit muss durch den Inverkehrbringer sichergestellt werden.

Ziel dieses Vorschlages ist es, eine bestehende Empfehlung der Kommission aus dem Jahre 2008 (RES AP 2008) abzulösen und einheitliche Vorgaben für alle Produkte zu schaffen.

Reguliert werden sollen neben Höchstgehalten für Schwermetalle (unter anderem Quecksilber, Antimon, Arsen, Cadmium, Blei) auch Restgehalte an Methanol sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs). Weiterhin wird die Verwendung von Farbstoffen festgelegt.

Weiterhin ist die mikrobiologische Qualität der Tattoofarben von entscheidender Bedeutung. Die Prüfungen hierbei erfolgen in der Regel nach kosmetikrechtlichen Vorgaben, d.h. nach den Vorgaben der DIN EN ISO 17516.

Sichern Sie die Qualität Ihrer Produkte schon jetzt nach den neuen Vorgaben.

Sprechen Sie uns an! Gerne führen wir für Sie die mikrobiologischen Prüfungen sowie die Prüfung auf die genannten Rückstände beim BAV Institut sowie den Tentamus-Laborpartnern durch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Den Vorschlag für die Regulierung können Sie nachlesen unter echa.europa.eu