10.02.2020 - Lebensmittel

Fragen und Antworten über die Herkunft von „primären Zutaten“ veröffentlicht

Fragen und Antworten über die Herkunft von „primären Zutaten“ veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2020 die Bekanntmachung über die Anwendung des Art. 26 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung – LMIV) zur Herkunftskennzeichnung von Primärzutaten veröffentlicht.

Art. 26 Abs. 3 LMIV sieht vor, dass bei einem Lebensmittel, bei dem das Ursprungsland oder der Herkunftsort angegeben ist und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder Herkunftsort seiner sogenannten „primären Zutat“ identisch ist, auch die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts für die primäre Zutat erfolgen muss.

In der Bekanntmachung werden verschiedene Fragen rund um den Anwendungsbereich des Art. 26 Abs. 3 LMIV behandelt, wie z.B.:

  • Können der Name/Firmenname und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers, die auf dem Etikett angegeben werden, die Anwendung von Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung auslösen?
  • Sind verkehrsübliche Bezeichnungen, die eine geografische Angabe enthalten (wie z. B. Frankfurter Würstchen), als Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts des Lebensmittels zu verstehen?
  • Sind Begriffe wie „made in“, „hergestellt in“ und „Erzeugnis aus“ gefolgt von einer geografischen Angabe als Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts des Lebensmittels zu verstehen?

Des Weiteren wird in der Bekanntmachung u.a. darauf eingegangen, wie die primäre Zutat eines Lebensmittels ermittelt werden kann und ob ein Lebensmittel keine oder auch mehrere primäre Zutaten enthalten kann.

Hintergrund der Bekanntmachung ist, dass gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 ab dem 01.04.2020 die Herkunft der Primärzutat eines Lebensmittels verpflichtend anzugeben ist, wenn deren Herkunft von der unmittelbar oder mittelbar deklarierten Herkunft des zusammengesetzten Lebensmittels abweicht. 

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quellen:
KWG Rechtanwälte: www.kwg.eu,
Cibus Rechtanwälte www.cibus-recht.de,
Link zur Bekanntmachung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2020_032_R_0001&from=DE