15.12.2017 - Lebensmittel

Frische Steaks aus Geflügelfleisch – „Fleischzubereitungen“ oder „Fleischerzeugnisse“

Im Folgenden vorab die Begriffsbestimmungen gemäß Anhang I Nr. 1.15 „Fleischzubereitungen“ und Nr. 7.1 „Fleischerzeugnisse“ der Verordnung (EG) Nr. 853/2004:

Bei „Fleischzubereitungen” handelt es sich um frisches Fleisch, einschließlich zerkleinertem Fleisch. Die Zugabe von Würz- und Zusatzstoffen sowie Bearbeitungsverfahren sind erlaubt, wichtig hierbei zu beachten ist, dass die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches nicht verändert wird und die Merkmale frischen Fleisches erhalten bleiben.

 „Fleischerzeugnisse” sind verarbeitete Erzeugnisse, die so gewonnen werden, dass bei einem Schnitt durch den Kern die Schnittfläche derart verändert ist, dass die Merkmale von frischem Fleisch nicht mehr vorhanden sind.

Auf seiner 79. Arbeitstagung beschäftigte sich der ALTS mit der Frage, ob es sich bei den nachfolgend beschriebenen Produkten um Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnisse handelt:

Rohe, gepökelte und marinierte Puten- und Hähnchensteaks werden aus gefrorenem Geflügelfleisch hergestellt und als vorverpackte Lebensmittel in frischem Zustand verkauft.

Bei Fleischzubereitungen aus Geflügelfleisch ist die Verwendung von Nitritpökelsalz nicht zugelassen. Des Weiteren dürfen Geflügelfleischzubereitungen, die frisch angeboten werden, nicht aus gefrorenem Fleisch hergestellt werden.

Laut Beschluss der ALTS handelt es sich hierbei um Fleischzubereitungen i. S. von Anhang I Nr. 1.15 der VO (EG) Nr. 853/2004, da alleine der Zusatz von Nitrit zu rohem Geflügelfleisch nicht ausreicht, die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches derart zu verändern und die Merkmale frischen Fleisches vollständig zu beseitigen.

Die Verkehrsfähigkeit dieser Produkte aufgrund des unerlaubten Zusatzes von Nitritpökelsalz und der Herstellung aus ursprünglich gefrorenem Fleisch gilt es somit zu prüfen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de