04.06.2019 - Wasser

Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend?

Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend?

Eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen ist dann erforderlich, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  • Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (= Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle)
  • Das Trinkwasser wird durch eine gewerbliche (z. B. Vermietung) oder öffentliche Tätigkeit (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) abgeben
  • Vernebelung des Trinkwassers

In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung durchzuführen. Die Untersuchungspflicht liegt immer beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage.

In unserem Labor führen wir diese Untersuchung regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.