25.05.2021 - Lebensmittel

Gelber Mehlwurm als erstes Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen

 

Unter neuartigen Lebensmitteln (auch Novel Food) versteht man laut Verordnung (EU) 2015/2283 Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 in der EU nicht in einem nennenswerten Umfang zum Verzehr verwendet wurden und einer bestimmten Lebensmittelkategorie angehören. Nur neuartige Lebensmittel, die zugelassen und in der Unionsliste der EU aufgeführt sind, dürfen auf den Markt gebracht werden.

Die getrockneten Mehlwürmer dürfen als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Zudem dürfen sie bis zu einem Anteil von 10 Prozent als Zutat in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel in Keksen oder Nudeln, eingesetzt werden. Da der Verzehr allerdings zu allergischen Reaktionen führen kann, muss ein Hinweis auf dem Etikett angebracht sein, dass Kreuzreaktionen bei Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben möglich sind.

 

Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen rund um die Kennzeichnung sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu

www.bvl.bund.de/www.lebensmittelverband.de