19.06.2017 - Hygiene

Hygieneampel für Lebensmittelbetriebe in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Als erstes Bundesland führt NRW eine Hygieneampel für Lebensmittelbetriebe ein. Davon sind laut Landesregierung rund 150.000 Lebensmittelbetriebe betroffen. Der zuständige Minister sagt dazu: "Unser Ziel ist es, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen und vorbildlich arbeitende Betriebe positiv hervorzuheben". Nach einer Übergangszeit von drei Jahren müssen die amtlichen Überwachungsergebnisse in Form eines Kontrollbarometers gut sichbar für den Verbraucher ausgehängt werden. Bis dahin können Betriebe das Kontrollbarometer bereits freiwillig aushängen. Und so wird das Kontrollbarometer aussehen: 

Über das Gesetz wird nach wie vor heftig diskutiert. Der BLL hält das Gesetz für "in hohem Maße rechtlich bedenklich und nicht akzeptabel." Auch von Seiten der beteiligten Dachorganisationen werden zahlreiche rechtliche Probleme und Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Gesetzes formuliert. 

Auf die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung haben z. B. folgende Punkte Einfluß: 

  • Einhaltung der lebensmittelrechlichen Bestimmungen 
  • Rückverfolgbarkeit 
  • Mitarbeiterschulung 
  • HACCP-Verfahren 
  • Produktuntersuchungen / Eigenkontrollen 
  • Temperatureinhaltung / Kühlung 
  • bauliche Beschaffenheit / Instandhaltung 
  • Reinigung / Desinfektion 
  • Personalhygiene 
  • Produktionshygiene 
  • Schädlingsbekämpfung 

An dieser Gesetzesänderung wird auch deutlich, dass die Lebensmittelkontrollen durch die Behörden langfristig eine höhere Relevanz erhalten bzw. strenger werden. Denn Letzteres fordert ebenfalls eine neue EU-Kontrollverordnung, die vom EU-Parlament im März verabschiedet wurde. 
Deshalb unsere Empfehlung: Handeln Sie vorbeugend, in dem Sie Ihr Eigenkontrollsystem weiter ausbauen. 

Über die zukünftigen Entwicklungen zu diesem Thema werden wir Sie informieren. 
Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Seite. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Frau Lechner (Mail: conny.lechner@bav-institut.de, Tel: 0781 969 47-13).