20.07.2018 - Lebensmittel

Information der Öffentlichkeit nach §40 Abs. 1a LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß

Die amtliche Information der Öffentlichkeit nach §40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) über Verstöße einzelner Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften ist grundsätzlich möglich. Individualisierte amtliche Informationen über konsumrelevante Rechtsverstöße im Internet sind jedoch regelmäßig durch das Gesetz zeitlich begrenzt. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 30.04.2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen, danach kann die bestehende Regelung wahrscheinlich wieder angewandt werden. Wir werden Sie über die Entwicklungen dazu informiert halten.

Quellen: Food & Hygiene Ausgabe 06/2018;  BEHR’s Verlag, Hamburg