28.03.2018 - Lebensmittel

Information der Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Lebensmittel

Ein aktuelles Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz informiert über Maßnahmen und mögliche Vorgehensweisen, falls eine Gesundheitsgefährdung vorliegen sollte. 

In der Pressemitteilung des Ministeriums wird auch auf Textvorschläge des Robert Koch-Instituts hingewiesen. Diese können im Fall von z. B. Befunden mit Salmonellen, Campylobacter, STEC/VTEC/EHEC, Listeria monocytogenes, Yersinien, Bacillus cereus, Clostridium perfringens, Staphylococcus aureus, Clostridium botulinum und/oder Noroviren in verzehrfertigen Lebensmitteln genutzt werden. Vorausgesetzt, das Lebensmittel muss gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 178/2002 (Basis-VO) vom Markt genommen werden.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Robert Koch-Institut