16.09.2024 - Lebensmittel

Kennzeichnung von Süßungsmitteln in Zutaten - ALS-Beschluss

In der 121. ALS-Sitzung (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) wurde ein neuer Beschluss zur Kennzeichnung von Süßungsmitteln in Zutaten erlassen.

Gemäß ALS-Beschluss ist nach Anhang III Nr. 2 der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) eine Angabe von Süßungsmitteln, wenn Lebensmittel diese enthalten, verpflichtend.

Jeglicher Gehalt an Süßungsmitteln, auch Süßungsmittel, die in einer zusammengesetzten Zutat enthalten sind, müssen somit bei dem Enderzeugnis in Verbindung mit der Bezeichnung angegeben werden.

Im Zutatenverzeichnis ist die Kennzeichnung „mit Süßungsmitteln“ nicht notwendig, da das spezifische Süßungsmittel bei zusammengesetzten Zutaten angegeben werden muss.

In den Laboren der Tentamus Gruppe führen wir die Untersuchung auf Süßungsmittel regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse und beraten Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Produktsicherheit. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Quelle: https://www.bvl.bund.de