29.10.2018 - Kosmetik

Konservierungsbelastungstests – ein Muss für neu in Verkehr gebrachte Produkte

Für alle neu in der EU in Verkehr gebrachten kosmetischen Produkte als auch für Produkte, die in der Rezeptur, Formulierung oder auch im Packmittel eine Änderung erfahren, ist ein sog. Konservierungsbelastungstest (KBT) erforderlich. Dies ist eine klare Vorgabe der EU-Kosmetik Verordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 und ein zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts.

Gemäß ISO 29621 gibt es aus mikrobiologischer Sicht risikoarme Produkte, die diesen Test nicht durchlaufen müssen, hierzu gehören z.B. Produkte mit sehr niedrigem oder sehr hohem pH-Wert oder auch Produkte mit einer geringen Wasseraktivität (aw-Wert). In den allermeisten Fällen ist diese Prüfung jedoch erforderlich.

Egal ob Prüfung gemäß DIN EN ISO 11930 oder nach den Vorgaben des europäischen Arzneibuches (Ph.Eur.) als auch nach kundenspezifischen Vorgaben, das BAV Institut führt diese Prüfungen mit hohem Sachverstand und Kompetenz durch.

Sprechen Sie uns gerne hierzu an!