07.10.2022 - Kosmetik

Kosmetik Verordnung (EU) 2022/1531 – 5. CMR-Omnibus-Verordnung – Verbot von Methyl Salicylate

Im September wurde die sog. 5. CRM-Omnibus-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/1531) zur Änderung der VO (EG) 1223/2009 veröffentlicht. Diese Verordnung beinhaltet weitere Verbote von CRM-Stoffen für Kosmetika, basierend auf der CLP-Verordnung. 

Die Verordnung wird unmittelbar am 17. Dezember 2022 gültig, Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Unter anderem werden verboten (Aufnahme in Anhang I der Kosmetik-Verordnung):

-       Methylene di-t-Butylcresol

-       Methyl Isobutyl Ketone (MIBK)

Für den Inhaltsstoff Methyl Salicylate gibt es je nach Art und Ort der Anwendung am Körper zukünftig Höchstmengen (Aufnahme in Anhang III). Zudem ist die Verwendung dieses Stoffes bei Produkten, die für Kinder unter 6 Jahren vorgesehen sind, verboten.

Auch diese Einschränkung gilt unmittelbar ab dem 17.12 ohne weitere Übergangsfristen. Dies bedeutet, dass Produkte, die dieser Anpassungsverordnung nicht entsprechen, ab dem 17. Dezember weder bereitgestellt noch in Verkehr gebracht werden dürfen.

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Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R1531