24.07.2017 - Lebensmittel

LMIV AV veröffentlicht

Am 13.07.2017 ist eine nationale Verordnung über Kennzeichnungsvorschriften in Kraft getreten (LMIV AV).
Schwerpunkt dieser Verordnung ist eine Durchführungs-Verordnung, die inhaltliche Lücken der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) schliessen soll.

Ein wichtiger Aspekt dieser nationalen Durchführungsverordnung betrifft Lebensmittel, die vor Ort zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt zur Selbstbedienung angeboten werden. Diese Lebensmittel müssen fast mit allen Kennzeichnungselementen entsprechend den Regelungen für andere vorverpackte Lebensmittel ausgestattet sein, jedoch kann man bei den o. g. Lebensmitteln auf die Angaben der Nettofüllmengen und Nährwerte verzichten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmel.de.