28.09.2022 - Lebensmittel

Lebensmittelsicherheitskriterium Listeria monocytogenes

Lebensmittelsicherheitskriterium Listeria monocytogenes

 

Listeria monocytogenes spielt als Infektionserreger zunehmend eine wichtige Rolle, da die gemeldeten Fallzahlen kontinuierlich ansteigen. Durch ihre weite Verbreitung kommen Listerien z. B. in rohen tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln (z. B. Fleisch, Geflügel, Milch, Gemüse, Fisch und Meeresfrüchten) regelmäßig vor. Aber auch in verarbeiteten Lebensmitteln (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, geräucherte Fischerzeugnisse, Mischsalate) spielen sie eine bedeutende Rolle.

 

Grenzwerte für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 geregelt. Hierbei werden die Lebensmittel je nach Begünstigung der Vermehrung in zwei Kategorien eingeteilt.

 

Im Rahmen einer Projektgruppe der AFFL (Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifischer Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft) wurde im Juni 2022 unter anderem ein Entscheidungsbaum zur Einstufung von Produkten in die entsprechende Kategorie und ein Leitfaden zur Prüfung der Eigenkontrollsysteme erstellt.

 

Die Lebensmittelunternehmen und privaten Labore sollen dadurch bei der Einstufung von verzehrfertigen Lebensmitteln in die entsprechenden Kategorien der Verordnung (EG) 2073/2005 unterstützt werden.

 

Weitere Informationen zu Listeria monocytogenes finden Sie in unserem Steckbrief.

 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Listeria monocytogenes regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.

 

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.