13.06.2018 - Lebensmittel

Lizenzierung des Glutenfrei Symbols durchgestrichene Ähre

Das International anerkannte Zeichen für glutenfreie Lebensmittel ist die durchgestrichene Ähre. Die Verwendung erfolgt freiwillig, aber auf geschützter Basis.

Seit dem Jahr 1991 führt die DZG (Deutsche Zöliakie Gesellschaft) das Glutenfrei-Symbol als eingetragenes Warenzeichen in Deutschland und vergibt es seit 1999 im Rahmen eines Lizenzvertrages an nationale Hersteller und Vertriebe glutenfreier Lebensmittel in Deutschland.

Bevor das Symbol verwendet werden darf, ist ein aktueller Nachweis mittels Glutenanalyse erforderlich. Gemäß EU-Verordnung 41/2009 darf ein Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher als glutenfrei gekennzeichnet werden, wenn einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg (20 ppm) nicht überschritten wird.

Das Symbol darf nicht für unverarbeitete Produkte verwendet werden, wie zum Beispiel für Milch, Eier, Obst, Gemüse, rohes Fleisch und Fisch.

Das europaweit gültige Glutenfrei-Symbol mit Länderkennung und Produktnummer: 

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die Untersuchungen auf Gluten regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
 

Quelle: https://www.dzg-online.de