18.02.2022 - Schulung

NEU: SCHULUNG NACH § 4 LEBENSMITTEL­HYGIENEVERORDNUNG (LMHV)

Diese Schulung nach § 4 LMHV ist für alle Personen verpflichtend, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen.

Sie richtet sich also insbesondere an Quereinsteiger, die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen.

Die Grundlage für diese Verpflichtung nach § 4 LMHV geht zurück auf die “EU-Basis-Hygieneverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene ).

 

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