16.09.2021 - Kosmetik

Nachweis ausgelobter, wertgebender Wirkstoffe in Kosmetika

Nachweis ausgelobter, wertgebender Wirkstoffe in Kosmetika

 

Kosmetika werden gerne mit wertgebenden Inhaltsstoffen beworben, wobei oftmals explizit der prozentuale Gehalt im Produkt ausgelobt wird, was für den Verbraucher durchaus ein Kaufanreiz darstellt. Hyaluronsäure, Panthenol, Tocopherol (Vitamin E), Allantoin, Niacinamid, Coenzym Q10, Glycerin, Harnstoff (Urea) sind einige Beispiele hierfür.

Werbeaussagen, die bei kosmetischen Mitteln gemacht werden, müssen mit den Vorgaben der Claims-Verordnung (VO (EU) 655/2013) im Einklang stehen. Diese Werbeaussagen unterliegen gemäß des Anhangs dieser Verordnung der Wahrheitstreue, wonach ein wertgebender Wirkstoff bei (prozentualer) Auslobung auch (in entsprechender Konzentration) im Produkt enthalten sein muss.

Das BAV Institut und seine Tentamus-Laborpartner führen für Sie die entsprechenden Prüfungen durch, prüfen den Gehalt eingesetzter Wirksubstanzen und sichern so die Qualität Ihrer kosmetischen Produkte. Unabhängig davon, ob diese Prüfungen im Rahmen der Rezepturentwicklung, der Prüfung der Stabilität oder der Freigabeuntersuchung durchgeführt werden, der Nachweis erfolgt mit modernsten Messmethoden.

 

Selbstverständlich prüfen wir für Sie auch weitere Substanzen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen - wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.