16.02.2021 - Kosmetik

Neue Verordnung zu Stoffbeschränkungen in Tättowierfarben und Permanent-Make-up

Neue Verordnung zu Stoffbeschränkungen in Tättowierfarben und Permanent-Make-up

 

Mit der Verordnung (EU) 2020/2081 werden neue stoffliche Vorgaben und Einschränkungen vorgenommen. Hintergrund ist der, dass jegliche Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch Tattoofarben verhindert werden soll (diese Produkte verletzen die Hautbarriere und werden teils vom Körper aufgenommen). Dies betrifft vor allem Stoffe, die gemäß der VO (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft sind:

-       Schwermetalle

-       Aromatische Amine

-       Farbstoffe und Pigmente

-       Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe führt die Prüfung auf oben genannte Stoffgruppen durch. Sprechen Sie uns an und sichern Sie die Qualität Ihrer Produkte durch regelmäßige Kontrollen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Den Verordnungstext können Sie unter anderem hier einsehen.