22.07.2020 - Lebensmittel

Neue Vorgaben zu Coronatests für Fleischbetriebe in Nordrhein-Westfalen

Neue Vorgaben zu Coronatests für Fleischbetriebe in Nordrhein-Westfalen

Die bisherigen Regelungen wurden durch eine geänderte Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infekitonsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (Corona AV Fleischwirtschaft) vom 20.07.2020 ersetzt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31.08.2020.

Der Text der Allgemeinverfügung sowie der Meldebogen für die Meldung der wöchentlichen Testergebnisse ist auch auf der Homepage des MInisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mags.nrw abrufbar.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: L-477-2020, www.lebensmittelverband.de