03.07.2019 - Lebensmittel

Neues aus der Schweiz: Revision des Lebensmittelrechts

Neues aus der Schweiz: Revision des Lebensmittelrechts

In der Schweiz steht nach der Totalrevision des gesamten Schweizer Lebensmittelrechts aus dem Jahr 2017 eine erneute Revision (Stretto 3) bevor.

Gründe für die Revision sind die weitere Anpassung an das EU-Recht und dessen Entwicklung seit der Verabschiedung des Lebensmittelgesetzes im Jahr 2014 sowie Neuregelungen zu Toleranzen bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und ein neues Höchstmengenmodell für Vitamine und Mineralstoffe.

Die im Mai 2017 in Kraft getretene Struktur des Schweizer Lebensmittelrechts aus dem Projekt Largo soll dabei erhalten bleiben.

Wer mehr über den Stand im Schweizer Lebensmittelrecht erfahren möchte, kann sich beim BLL e.V. oder direkt auf den Seiten des Eidgenössischem Departements des Inneren (EDI) weiter informieren.

Gerne wenden Sie sich auch an unseren BAV Kundenberater Dirk Lorenz per E-Mail unter dirk.lorenz@bav-institut.de

 

Quellen: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., Rundschreiben vom 19.06.2019 (BLL-334-2019); www.blv.admin.ch