08.12.2022 - Kosmetik

Neuregulierung Duftstoffe Kosmetik – voraussichtlich Anfang 2023

 

Aktuell ist für Kosmetik gemäß der VO (EG) 1223/2009 die Deklaration bestimmter Duftstoffe ab einem Gehalt von 10 mg/kg (für leave-on-Produkte) bzw. 100 mg/kg (für rinse-off-Produkte) geregelt. Weiterhin sind einzelne Duftstoffe verboten bzw. in der Menge reguliert (z.B. Lyral, Lilial, Methylsalicylat etc.).

Die Deklaration allergener Duftstoffe wird voraussichtlich ab Anfang 2023 deutlich erweitert. Neben Monosubstanzen kommen auch eine Reihe von Naturextrakten dazu, die bei oben genannten Gehalten zu deklarieren sind. Inwieweit auch eine Deklaration online erfolgen kann ist noch in Klärung. Die Übergangsfristen bzgl. Bereitstellung bzw. Inverkehrbringung werden 3 bzw. 5 Jahre betragen.

Das BAV Institut im Verbund der internationalen Tentamus-Laborgruppe etabliert die Analytik der erweiterten Duftstoffliste.

 

Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Quelle: 

https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail&Country_ID=EU&num=924&dspLang=en&basdatedeb=&basdatefin=&baspays=&basnotifnum=&basnotifnum2=&baskeywords=1223/2009&bastypepays=ANY&baskeywords=1223%2F2009